Aufnahme

Über Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Als ordentliches Mitglied kann aufgenommen werden, wer ein Hochschulstudium mit Masterabschluss in Psychologie und einen nach dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) eidgenössischen Weiterbildungstitel „Psychotherapie“ an einem provisorisch und/oder ordentlich akkreditierten Weiterbildungsgang erworben hat.

Die Aufnahme in den VPZ setzt die unterschriftliche Anerkennung der Standesordnung voraus.

Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt gegenwärtig Fr. 250.-.
Zur Höhe und zu den Einzelheiten des Mitgliederbeitrags verweisen wir Sie auf Art. 15 der Statuten.

Ihr Aufnahmegesuch reichen Sie bitte schriftlich an unser Sekretariat Frau Barbara Kaufmann, Trüllhofstrasse 9, 6004 Luzern, ein.
Wir bitten Sie, folgende Unterlagen einzureichen:

1 Aufnahmegesuch

2 Anerkennung der Standesordnung

3 Lebenslauf dokumentiert mit Hochschulzeugnissen, Verbandsmitgliedschaften und Praxisbewilligung