Aufnahme

Über Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern und KandidatInnen entscheidet der Vorstand. Als ordentliches Mitglied kann aufgenommen werden, wer ein Hochschulstudium mit Masterabschluss in Psychologie und einen nach dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) eidgenössischen Weiterbildungstitel „Psychotherapie“ an einem provisorisch und/oder ordentlich akkreditierten Weiterbildungsgang erworben hat und psychotherapeutisch tätig ist.

Als KandidatIn kann aufgenommen werden, wer ein Hochschulstudium mit Masterabschluss in Psychologie abgeschlossen hat, den nach dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) eidgenössischen Weiterbildungstitel „Psychotherapie“ erwerben will und sich dazu in einer psychotherapeutischen Weiterbildung an einem provisorisch und/oder ordentlich akkreditierten Weiterbildungsgang befindet.

Die Aufnahme in den VPZ setzt die unterschriftliche Anerkennung der Standesordnung voraus.
Der Vorstand kündet den Mitgliedern die von ihm geprüften Aufnahmegesuche aus. VPZ-Mitglieder können innert einer Frist von 4 Wochen schriftlich begründet Einsprache gegen Aufnahmegesuche vorbringen.

Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt gegenwärtig Fr. 250.- , KandidatInnen bezahlen die Hälfte.
Zur Höhe und zu den Einzelheiten des Mitgliederbeitrags verweisen wir Sie auf Art. 15 der Statuten.

Ihr Aufnahmegesuch reichen Sie bitte schriftlich an unser Sekretariat Frau Barbara Kaufmann, Trüllhofstrasse 9, 6004 Luzern, ein.
Wir bitten Sie, folgende Unterlagen einzureichen:

1 Aufnahmegesuch

2 Anerkennung der Standesordnung

3 Lebenslauf dokumentiert mit Hochschulzeugnissen, Verbandsmitgliedschaften und Praxisbewilligung